Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
§ 27 

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane.