(1) Im Hafenbereich verboten sind
- 1.
Baden,
- 2.
Sporttauchen, Surfen und Jetskifahren,
- 3.
das Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
- 4.
jegliche Verunreinigung des Hafens.
(2) Der Gebrauch von Ortungsgeräten und Funksendeanlagen ist nur zum Zwecke der Navigation oder nach besonderer Genehmigung der Hafenbehörde zulässig.