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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin* (Schuhfertigerausbildungsverordnung - SchuhfAusbV)
§ 11
Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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