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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden *) (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung - SchuTSEV)
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Durchführung besonderer Maßnahmen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zum Schutz von
1.
Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, und
2.
öffentlichen Telekommunikationsnetzen
vor elektromagnetischen Störungen.