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Verordnung über das Schuldnerverzeichnis
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Erster Abschnitt
Das Schuldnerverzeichnis
§ 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Zweiter Abschnitt
Bewilligungsverfahren
§ 2 Bewilligung als Voraussetzung des Bezugs von Abdrucken und der Erteilung von Listen
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Antrag
§ 5 Speicherung von Daten des Antragstellers im Falle der Nichterteilung der Bewilligung
§ 6 Bewilligung
§ 7 Befristungen, Auflagen und Bedingungen
§ 8 Widerruf und Rücknahme von Bewilligungen
Dritter Abschnitt
Abdrucke und Listen
§ 9 Inhalt von Abdrucken
§ 10 Erteilung und Aufbewahrung von Abdrucken
§ 11 Einstweiliger Ausschluß vom Bezug von Abdrucken
§ 12 Inhalt von Listen
§ 13 Anfertigung, Erteilung und Verwendung von Listen
§ 14 Ausschluß vom Bezug von Listen
§ 15 Löschungen in Abdrucken und Listen
§ 16 Kontrolle von Löschungen in Abdrucken und Listen
Vierter Abschnitt
Automatisiertes Abrufverfahren
§ 17 Einrichtung
§ 18 Ausgestaltung, insbesondere Protokollierung
§ 19 Ausschluß von der Abrufberechtigung
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 20 Rechtsweg
§ 21 Inkrafttreten
Schlußformel
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