Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur § 1Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.