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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt* (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV)
Anlage 3 (zu § 30)
Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3253 - 3256)
Die nach § 30 Absatz 6 Nummer 2 notwendigen Kompetenzen müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der nach den in Nummer 3 genannten Lernbereichen zu erwerbenden notwendigen Kompetenzen zu erstrecken.
1.
Tätigkeiten der Kapitäne NK 100
Sie haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kleinfahrzeugen auszuüben:
1.1
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
1.2
Überwachen des Seeraumes und Führen des Schiffes,
1.3
Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs im Seegebiet A1,
1.4
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb,
1.5
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
1.6
Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
1.7
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
1.8
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
1.9
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
1.10
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes,
1.11
Instandhaltung,
1.12
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
1.13
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
2.
Allgemeine Ausbildungsziele
Kapitäne NK 100 müssen in der Lage sein, die in den in Nummer 3 aufgeführten Lernbereichen zu erwerbenden Kompetenzen sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
3.
Kompetenzen
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100 sind die notwendigen Kompetenzen in den folgenden Lernbereichen nachzuweisen:
3.1
Gesellschaft und Kommunikation
3.1.1
Bedarfsgerechte Kommunikation
Englische Fachsprache mündlich und schriftlich
IMO-Standardredewendungen
3.1.2
Sozial- und Arbeitsrecht
Sozialversicherungswesen
Seearbeitsrecht
Tarifvertragswesen
3.1.3
Arbeitsschutz an Bord
Arbeitsschutzrecht
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen
Durch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrollen und die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
3.2
Schiffsführung
3.2.1
Terrestrische Navigation
Schiffsortbestimmung mit Landmarken, Seezeichen und Koppelnavigation
Arbeiten in der Seekarte
Seezeichen und Betonnungssysteme
Nautische Veröffentlichungen
Absetzen von Fahrtrouten entlang der Küste
Kursbestimmung
Stromnavigation
3.2.2
Praktische Navigation
Schiffsführung im Rahmen einer Wache
Schiffsführung in besonderen Situationen
Ein-Mann-Fahr- und Wachbetrieb
Bahnplanung, -ausführung und -kontrolle mit rationellen Methoden und Hilfsmitteln
Beurteilung und Erhalt der Seeverkehrssicherheit
Überwachung der technischen Systeme und Entscheidungsfindung im Störfall
Klare, eindeutige und effektive Durchführung der internen und externen Kommunikation
3.2.3
Nautische Informationssysteme
Meldungen nach den Allgemeinen Grundsätzen für Schiffsmeldesysteme sowie den einschlägigen VTS-Verfahren
3.2.4
Radarnavigation inklusive ARPA
Aufbau und Arbeitsweise des Radargerätes sowie die verschiedenen Darstellungsarten
Bedienung des Radargerätes (inklusive ARPA-Funktionalitäten)
Auswertung und Deutung der gewonnenen Informationen
Beurteilung der Leistungsgrenzen
Erkennung von Fehlechos
3.2.5
Gezeitenkunde
Wirkung der Gezeiten
Hoch- und Niedrigwasserzeiten für einen bestimmten Ort
Bestimmung der Höhe der Gezeit anhand der Gezeitentafeln
3.2.6
Technische Navigationssysteme
Funktionsprinzipien, Leistungsgrenzen und Bedienung von:
Kompassanlagen
Kursreglern
Bahnreglern
Fahrtmessanlagen
Echolotanlagen
Satellitennavigationsanlagen
Automatic Identification System (AIS)
3.2.7
Seeverkehrsrecht
Kollisionsverhütungsregeln von 1972 in ihrer jeweils geltende Fassung (KVR)
Seeschifffahrtsstraßenordnung
Regelungen zum Wachdienst
3.2.8
Schiffbau und Stabilität
Schiffbauteile und -verbände
Werftunterlagen, Vermessung und Klassifikation
Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm
Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes
Organisation notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
3.2.9
Manöverkunde
Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, im Revier und auf See, in schwerem Wetter und im Eis
Drehen auf engem Seeraum
Berücksichtigung von Sogeffekten beim Heranfahren/Längsseitsgehen an größere Schiffe
An- und Ablegen unter Berücksichtigung des Einflusses von Strom und Wind
Leinenführung
Ankermanöver
3.2.10
Meteorologie
Aufbau, Wirkungsweise und Ablesen meteorologischer Instrumente
Informationsdienste, die verlässliche meteorologische Daten regelmäßig zur Verfügung stellen
Bewertung meteorologischer Daten
Wetterlagebeurteilung in Bezug auf die sichere Durchführung der Seereise
Erkennen von Wetterverschlechterungen und Ableiten von Maßnahmen
3.2.11
Funkverkehr
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker (ROC)
Gefahrenverhütung beim Umgang mit Funkgeräten
Funkverkehr in Notfallsituationen
3.3
Steuerung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord
3.3.1
Nationales Recht
Nationale Vorschriften kennen und anwenden
Zeugnisse sowie andere Dokumente, die an Bord mitgeführt werden müssen
Maßnahmen zum sicheren Schiffsbetrieb nach Maßgabe nationaler Vorschriften (Verantwortlichkeiten, Organisation und Durchführung)
Flaggenstaatskontrolle
Kontrolle der Klassifikationsgesellschaften
Fahrgastregistrierung
3.3.2
Maritimer Umweltschutz
Meeresverschmutzungsverhütungsvorschriften
Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt
Entsorgung jeglicher umweltverschmutzender Substanzen
Dokumentation durchgeführter Maßnahmen
3.3.3
Maßnahmen in Notfällen
Notfallpläne zur Eigen- und Fremdrettung, Kollision und weiterer Notlagen
Notfallübungen
Beurteilung der Schiffssicherheit
Verhalten bei Schiffsunfällen
Vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Schiffssicherheit
Einsatzbereitschaft der Geräte und Anlagen der Schiffssicherheit
3.3.4
Suche und Rettung (SAR)
Handbuch zur internationalen Suche und Rettung (IAMSAR Manual)
Koordinierung von Rettungsmaßnahmen
Suchmuster bei Mann-über-Bord Situationen
Verfahren zur Rettung von Personen aus dem Wasser
3.4
Schiffsbetriebstechnik
3.4.1
Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung
Beschreibung schiffstechnischer Anlagen
Funktion von Antriebssystemen und elektrischen Anlagen
Anlagenteile, wie z. B. Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Luftfilter, Ölpeilstäbe, Stevenrohrabdichtung erkennen und Verschleißteile aus technischen Unterlagen zuordnen
Verständnis der Betriebshandbücher der schiffstechnischen Anlagen
Verständnis der notwendigen schiffstechnischen Unterlagen
Betrieb, Kontrolle und Fehlersuche sowie Fehlerbeseitigung
Typenschilder und Kennzeichnungen
Systeme für den Betrieb von Motoren einschließlich des Bilgensystems
Verschleißteile wechseln, zuordnen und Ersatz bestellen
Kontrolle der Füllstände, Beurteilung der Verbräuche und Ableitung von Maßnahmen
Durchführung von Betriebsbeobachtungen, Ablesung der Betriebswerte und Ableitung von Maßnahmen
Reaktion auf Alarme und Ableitung von Maßnahmen