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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt* (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Anwendungsbereich,
Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Zuständigkeiten
§  4Muster für Bescheinigungen
Abschnitt 2
Erwerb und Erteilung von Bescheinigungen
§  5Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen
§  6Mindestalter
§  7Persönliche Eignung
§  8Befristungen
§  9Einschränkungen
Abschnitt 3
Berufseingangsprüfungen,
berufsrechtliche Akkreditierung
und Qualitätssicherung
Unterabschnitt 1
Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
§ 10Berufseingangsprüfung und berufsrechtliche Akkreditierung
§ 11Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen
§ 12Qualitätssicherung
§ 13(weggefallen)
§ 14Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen
Unterabschnitt 2
Zulassung von Lehrgängen
§ 15Anforderungen an Lehrgänge
§ 16Zulassung von Lehrgängen
§ 17Teilnehmerverzeichnis
Unterabschnitt 3
Seefahrtzeiten und Tätigkeiten
§ 18Seefahrtzeiten und Schiffe
§ 19Zugelassene Tätigkeiten
Abschnitt 4
Ausländische Zeugnisse und Nachweise
§ 20Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 21Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten
§ 22Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise
Abschnitt 5
Sonstige allgemeine Bestimmungen
§ 23Täuschungen und sonstige rechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Bescheinigungen
§ 24Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen
§ 25Ausnahmegenehmigungen
§ 26Mitführungspflicht
§ 27Ersatzausstellung, inhaltsgleiche Bescheinigungen und Umtausch
Teil 2
Befähigungen für den Decksbereich
Abschnitt 1
Nautischer Schiffsdienst
ausgenommen Fischereifahrzeuge
§ 28Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 29Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
§ 30Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 31Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
Abschnitt 2
Nautischer Schiffsdienst
auf Fischereifahrzeugen
§ 32Anforderungen an Seefahrtzeiten
§ 33Befähigungszeugnisse
§ 34Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
Abschnitt 3
Seefunkdienst
§ 35Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
§ 36Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker
Teil 3
Befähigungen für den technischen Bereich
§ 37Anforderungen an Seefahrtzeiten
Abschnitt 1
Technischer Schiffsdienst
§ 38Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise
§ 39Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse
§ 40Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise
Abschnitt 2
Elektrotechnischer Schiffsdienst
§ 41Befähigungszeugnis und Befähigungsnachweis
§ 42Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises
Teil 4
Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb
§ 43Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker
Teil 5
Befähigungen im
Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr
§ 44Befähigungsnachweis hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit an Bord (Sicherheitsgrundausbildung)
§ 45Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten
§ 46Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
§ 47Befähigungsnachweis von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Gefahrenabwehrbeauftragter)
§ 48Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr)
Teil 6
Zusätzliche Befähigungen für den
Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
Abschnitt 1
Befähigungen für den
Schiffsdienst auf Tankschiffen
§ 49Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen
§ 50Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen
Abschnitt 2
Befähigungen für den Schiffsdienst
auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
§ 50aBefähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen
Abschnitt 3
Befähigungen für den Schiffsdienst auf Schiffen,
die in Polargewässern verkehren
§ 50bBefähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren
Abschnitt 4
Befähigungen für den
Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
§ 51Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
Teil 7
Aufrechterhaltung der Befähigung
§ 52Allgemeine Voraussetzungen für die Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen
§ 53Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen
§ 54Gültigkeitsverlängerung von Befähigungsnachweisen
§ 55(weggefallen)
Teil 8
Entzug, Ruhen und
Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 56Entzug von Befähigungszeugnissen
§ 57Ruhen von Befähigungszeugnissen
§ 58Vollzug
§ 59Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 60Vollzugshilfe
§ 61Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Teil 9
Nachweis einer
beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt
§ 62Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)
Teil 10
Datenschutz
§ 63Umgang mit personenbezogenen Daten
Teil 11
Schlussbestimmungen
§ 64Übergangsbestimmungen
§ 65Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 66Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Abkürzungen
Anlage 2Zulassung von Lehrgängen im deutschen Seeschifffahrtsrecht
Anlage 3Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungsnachweises zum Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
Anlage 4Prüfungsordnung des Bundesamtes
Anlage 5Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
Anlage 6Anforderungen an die Ausbildung in der Metallbearbeitung
Anlage 6aAnforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung
Anlage 7Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Schiffsmaschinisten