Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 131a
Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
Die §§ 115 bis 128 gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes begangen werden.
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