Schiffsoffiziere sind
- 1.
- die Angestellten des nautischen oder des technischen Schiffsdienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen,
- 2.
- die Schiffsärzte,
- 3.
- die Seefunker, die Inhaber eines Seefunkzeugnisses 1. oder 2. Klasse sind,
- 4.
- die Zahlmeister.
