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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 50 Krankheit oder Verletzung durch eigene Straftat

Hat sich das Besatzungsmitglied die Krankheit oder Verletzung durch eine von ihm vorsätzlich begangene Straftat zugezogen, so entfällt der Anspruch auf Krankenfürsorge auf Kosten des Reeders.