Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Schätzung des Auftragswertes
§  3Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§  4Dienstleistungen des Anhangs 1
§  5Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§  6Vergabeverfahren
§  7Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§  8Nebenangebote und Unteraufträge
§  9Rahmenvereinbarungen
§ 10Dynamische elektronische Verfahren
§ 11Wettbewerbe
Abschnitt 3
Bekanntmachungen und Fristen
§ 12Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15Bekanntmachung von vergebenen Aufträgen
§ 16Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17Fristen
§ 18Verkürzte Fristen
§ 19Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen
§ 20Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24Prüfungssysteme
§ 25Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26Behandlung der Angebote
§ 27Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6
Besondere Bestimmungen
§ 32Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33Statistik
Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 34Übergangsbestimmungen
Anhänge
Anhang 1:Verzeichnis der Dienstleistungen
Teil A – Liste der vorrangigen Dienstleistungen
Teil B – Liste der nachrangigen Dienstleistungen
Anhang 2:Technische Spezifikationen
Anhang 3:In die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
Anhang 4:Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur Richtlinie 2009/33/EG)
Anhang 5:Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten