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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Art 7 Schlußvorschrift

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft.