Kurz-Umfrage zur Verständlichkeit von Gesetzen
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 23. August 2010 in Kraft.
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