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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung
§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.