Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- 1.
- sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
- sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
- 3.
- der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt,
- 4.
- die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- 5.
- der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach den §§ 84 und 85 zugelassen sind und
- 6.
- die Maßnahme bis zum 31. März 2012 begonnen hat.
