Zugelassen für die Förderung sind Träger, bei denen eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass
- 1.
- der Träger der Maßnahme die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt,
- 2.
- der Träger in der Lage ist, durch eigene Vermittlungsbemühungen die Eingliederung von Teilnehmern zu unterstützen,
- 3.
- Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung erwarten lassen und
- 4.
- der Träger ein System zur Sicherung der Qualität anwendet.
