Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 42
Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 54 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht.
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