nahe Bezugspersonen der Soldatin oder des Soldaten
- a)
deren oder dessen Angehörige oder
- b)
Personen, die zwar keine Angehörigen sind, zu denen aber ein Vertrauensverhältnis besteht,
wenn sie in der Lage sind, die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben zu übernehmen; Personen, die das Sorgerecht für das zu betreuende Kind haben, sind in der Regel nahe Bezugspersonen der Soldatin oder des Soldaten.