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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen (Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung - SHV)
§ 6 Behördliches Verfahren

Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dieses regelt die weiteren Einzelheiten des Verfahrens.