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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen (Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung - SHV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.