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Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen durch Skontroführer nach dem Gesetz über das Kreditwesen
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich, Befugnisse des Bundesaufsichtsamtes
§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises und der Zusatzangaben
§ 3 Berichtszeitraum
§ 4 Einreichungsverfahren
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG - Vermögensstatus -
Anlage 2 Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG - Gewinn- und Verlustrechnung -
Anlage 3 Zusatzangaben der Skontroführer zum Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG
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