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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Soldaten (Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung - SMVergV)
§ 3
Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung
Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte
1.
in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4
15,42 Euro,
2.
in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8
18,22 Euro,
3.
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12
25,03 Euro,
4.
in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16
34,46 Euro.
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