innerhalb von zwei Monaten nach Unterrichtung über die Erteilung der Antragsberechtigung nach § 13 Absatz 5 ein Konzept für ein Untersuchungsprogramm in Anlehnung an den „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4)“, Stand 1. Oktober 2013
5 , zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Meeresumwelt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie einreichen,