Der Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken ist die Summe der Anrechnungsbeträge für sämtliche Abwicklungsrisikopositionen. Diese ermitteln sich aus den zugunsten des Instituts bestehenden Unterschiedsbeträgen zwischen dem jeweils vereinbarten Abrechnungspreis und dem aktuellen Marktwert der zugrunde liegenden Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren, die mit
- 1.
- 8 Prozent ab dem 5. bis einschließlich dem 15. Geschäftstag,
- 2.
- 50 Prozent ab dem 16. bis einschließlich dem 30. Geschäftstag,
- 3.
- 75 Prozent ab dem 31. bis einschließlich dem 45. Geschäftstag und
- 4.
- 100 Prozent ab dem 46. Geschäftstag
