Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 18 Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand

Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist
1.
der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 19 zuzüglich
2.
der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 20, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.