Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse überfällige Positionen beträgt 150 Prozent. Betragen die Einzelwertberichtigungen für diese Position mindestens 25 Prozent des unbesicherten Teils der KSA-Bemessungsgrundlage nach § 49 Abs. 2 dieser Position, beträgt das KSA-Risikogewicht 100 Prozent. War die Position vor Überfälligkeit der KSA-Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Positionen zuzuordnen und hatte
- 1.
- ein KSA-Risikogewicht von 35 Prozent, so beträgt das KSA-Risikogewicht bei Überfälligkeit
- a)
- 50 Prozent, wenn die Einzelwertberichtigungen für diese Position mindestens 25 Prozent der KSA-Bemessungsgrundlage nach § 49 Abs. 2 dieser Position betragen,
- b)
- sonst 100 Prozent,
- 2.
- ein KSA-Risikogewicht von 50 Prozent, so beträgt das KSA-Risikogewicht bei Überfälligkeit 100 Prozent.
