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Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Auswahl der Abgleichsfälle und Abgleichszeitraum
§ 3 Übermittlung an die Vermittlungsstelle
§ 4 Übermittlung an die Auskunftsstellen
§ 5 Verfahren der Datenübermittlung
§ 6 Übermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern
§ 7 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbandkassetten
§ 8 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
§ 9
§ 10 Datenübermittlung durch Datenübertragung
§ 11 Abgleich nach § 118 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 12 Rückübermittlung an die Vermittlungsstelle
§ 13 Abgleich nach § 118 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 14 Rückübermittlung an die Träger der Sozialhilfe
§ 15 Überwachung des Dateneingangs, Datenlöschung
§ 16 Kosten der Vermittlungsstelle
§ 17 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
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