zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Art 70
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular