PK Yw@m. . BJNR302200003.xml
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.2005 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
Die auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten weiter und können nach Maßgabe der in diesem Gesetz vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen geändert und aufgehoben werden.
-
Die auf Artikel 12 bis 16, 18, 29, 31, 33, 35, 36, 49, 53 bis 55, 59, 63, 64 und 66 beruhenden Teile der dort geänderten Anordnungen und Verordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)