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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens
Art 3 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Zweite Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 1 sowie die Zweite Zusatzvereinbarung nach ihrem Artikel 2 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.