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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV)
§ 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.