Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland § 14Form der Gutschrift bei Bausparguthaben
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einem Bausparguthaben, so wird die Gutschrift auf dem Bausparkonto erteilt. Satz 1 gilt entsprechend für Guthaben bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.