Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 7.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen,
- 9.
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen,
- 10.
Herstellen von Rohteilen,
- 11.
Veredeln von Oberflächen,
- 12.
Zusammenfügen und Montieren,
- 13.
Dekorieren,
- 14.
Qualitätssicherung.