1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5) | - a)
Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten - b)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen - c)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
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- d)
Betriebsdaten-Informations-Systeme handhaben, Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren - e)
Gespräche mit Kunden und Vorgesetzten situationsgerecht und zielorientiert führen - f)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden - g)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden - h)
Teambesprechungen durchführen, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren, kulturelle Identitäten berücksichtigen - i)
Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen
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6 | Planen und Organisieren der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6) | - a)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten - b)
Werkzeuge und Materialien termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen - c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen - d)
Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden - e)
unterschiedliche Lerntechniken anwenden - f)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
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- g)
Aufgaben im Team planen - h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten - i)
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen - j)
eigene Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
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7 | Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7) | - a)
Maschinendaten in betriebliche Datensysteme einpflegen und auswerten - b)
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen - c)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen - d)
produktionsrelevante Daten erfassen, beurteilen und dokumentieren - e)
Wartungsintervalle beachten, Inspektion und Wartung durchführen oder veranlassen - f)
betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden
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