Die Anerkennungsurkunde enthält
- 1.
die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
- 2.
Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
Firma oder Name der Berufsausübungsgesellschaft,
- 4.
die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft,
- 5.
Dienstsiegel und
- 6.
Unterschrift.
Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Berufsausübungsgesellschaft in die Anerkennungsurkunde aufzunehmen.