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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 114
Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.
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