Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten* (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung - StFachAngAusbV) § 8Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.