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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Art 310 Bekanntgabe der Verurteilung

Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.