| aa) Antragstellung | 
| normal | Über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). | 
| hoch | Außerhalb von VEMAGS. | 
| bb) Antragsdaten allgemein | 
| normal | Keine Beanstandungen. Korrekt und vollständig. Antragsdaten entsprechen Ausnahmegenehmigung (AG) § 70 StVZO. | 
| hoch | Sowohl Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein umfangreicher Abgleich erforderlich. | 
| sehr hoch | Sowohl viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich. | 
| Außergewöhnlich hoch | Sowohl sehr viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich. | 
| cc) Antragsdaten Fahrweg | 
| normal | Präzise – bedürfen keiner Überarbeitung. | 
| hoch | Korrektur, Ergänzung oder Präzisierung erforderlich. | 
| sehr hoch | Mitwirkung der Behörde zur Ermittlung eines geeigneten Fahrwegs erforderlich. | 
| Außergewöhnlich hoch | Besonders aufwändig, zum Beispiel durch Prüfung eines Streckenprotokolls durch Beteiligte. | 
| dd) Anhörverfahren | 
| normal | Keine Anhörung (keine oder geringe Überschreitung der gesetzlichen Maße). | 
| erhöht | Ohne Probleme und weitere Aktivitäten. Keine oder wenig Anpassungen und Rückfragen notwendig. | 
| hoch | Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Einige Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig. | 
| sehr hoch | Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Viele Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig. | 
| ee) Bescheiderteilung | 
| normal | Bescheiderteilung ohne Anhörverfahren. | 
| erhöht | Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen. | 
| hoch | Aufwändige Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen (zum Beispiel Fahrwegänderungen, Anpassung der Auflagen, Rückfragen). | 
| sehr hoch | Sehr aufwändig, da Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen nicht unmittelbar möglich, weil etliche Korrekturen und diverse Rückfragen mit Antragsteller und Anhörungsbehörden erforderlich sind. | 
| Außergewöhnlich hoch | Besonders aufwändig, zum Beispiel auf Grund von Festlegung ergänzender Maßnahmen, wie Anordnungen zur Demontage von Verkehrszeichen (VZ), Lichtzeichenanlagen, Aufstellen zusätzlicher VZ. |