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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen (Stiftungsgesetz)
§ 9
Satzung
Die Satzung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf den Bestimmungen dieses Gesetzes beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
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