(1) Im Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Vorgehensweisen zur Bearbeitung von Naturwerksteinen zu unterscheiden,
- 2.
Arbeitsschritte kundenorientiert zu planen,
- 3.
Gestaltungsmerkmale, Bauarten und Baustile zu unterscheiden,
- 4.
Transporte von Naturwerksteinen durchzuführen,
- 5.
Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung von Vorgaben und technischen Regeln auszuwählen,
- 6.
Werkstücke und Bauteile zu versetzen und zu verlegen,
- 7.
Fehler an Werkstücken unter Berücksichtigung der Produktqualität zu beheben,
- 8.
Gestaltungsmerkmale für Herstellungs- und Restaurierungsaufgaben zu unterscheiden,
- 9.
Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchzuführen und
- 10.
Präsentationstechniken einzusetzen.