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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin* (Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung - StmStbAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§  6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§  7Ziel und Zeitpunkt
§  8Inhalt
§  9Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
Unterabschnitt 2
Fachrichtung Steinmetzarbeiten
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit
§ 14Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
§ 15Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten
§ 16Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
§ 17Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 3
Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten
§ 19Prüfungsbereiche
§ 20Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit
§ 21Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
§ 22Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten
§ 23Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 26Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin