(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, alle Maßnahmen des Betriebsdienstes, die zur Gewährleistung der Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind, unter effizientem Einsatz des Personals und unter nachhaltigem Einsatz von Betriebsmitteln steuern, organisieren und dokumentieren zu können. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
- 1.
Erstellen, Anpassen und Umsetzen der Jahresarbeitsplanung,
- 2.
Bewirtschaften von Betriebsgebäuden, Betriebsmitteln, Materialien, Geräten, Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen sowie Sicherstellen der Einsatzfähigkeit,
- 3.
Organisieren, Planen und Abwickeln des Winterdienstes,
- 4.
Organisieren und Koordinieren des Erhalts und der Reinigung von Verkehrsflächen, Bauwerken und Straßenausstattung,
- 5.
Planen und Organisieren der operativen Maßnahmen im Bereich Gehölz- und Grünpflege,
- 6.
Planen und Koordinieren der Überwachung des Straßennetzes sowie der Streckenkontrolle und -wartung,
- 7.
Organisieren, Planen und Durchführen der Besichtigung und der laufenden Beobachtung der Ingenieurbauwerke,
- 8.
Organisieren und Koordinieren der Baumkontrolle,
- 9.
Koordinieren der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen,
- 10.
Veranlassen von Verkehrssicherungsmaßnahmen,
- 11.
Koordinieren und Sicherstellen der Absicherung von Arbeits- und Unfallstellen,
- 12.
Sicherstellen der Umsetzung von Verkehrssicherungsplänen für Baustellen.