- a)
Beachtung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und die Einhaltung des deutschen Rechts durch die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörige,
- b)
befristeten Aufenthalt und planmäßigen Abzug der sowjetischen Streitkräfte,
- c)
geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, der ihnen zugewiesenen Liegenschaften und ihres Eigentums,
- d)
Bewegungen, Manöver, Übungen und Ausbildung sowie sonstige Aktivitäten der sowjetischen Streitkräfte,
- e)
Flugbetrieb sowjetischer Streitkräfte,
- f)
Nutzung der den sowjetischen Streitkräften zugewiesenen Liegenschaften,
- g)
Polizeigewalt gegenüber den sowjetischen Streitkräften, deren Mitgliedern und Familienangehörigen,
- h)
Versorgung der sowjetischen Streitkräfte,
- i)
Nutzung von Verkehrseinrichtungen durch die sowjetischen Streitkräfte und deren Mitglieder,
- j)
Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens sowie deren Benutzung durch die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörige,
- k)
Gesundheitswesen und Umweltschutz,
- l)
Ein- und Ausreise der sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörigen,
- m)
Zoll-, Steuer- und Monopolangelegenheiten in bezug auf die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörigen,
- n)
Gerichtsbarkeit und Rechtshilfe,
- o)
Haftung bei Schädigung Dritter und bei Schäden der Vertragsparteien,
- p)
Beilegung von Streitigkeiten und Einsetzung einer deutsch-sowjetischen Kommission,
- q)
die Vereinbarung, daß ein Vertrag unter Berücksichtigung des erreichten Verhandlungsstandes baldmöglichst unterzeichnet und ratifiziert wird.