In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang jeweils einzeln oder in Kombination
- 1.
- die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder
- 2.
- die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder
- 3.
- die Kontamination des Arbeitsplatzes
