Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage XI (zu §§ 93, 95, 96)
Anlage XI (zu §§ 93, 95, 96)
Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1832;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- Teil A:
- Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen
- 1.
- untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
- 2.
- Radon-Heilbäder und -Heilstollen,
- 3.
- Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.
- Teil B:
- Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte
- 1.
- Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,
- 2.
- Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,
- 3.
- Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken.
- 4.
- Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen,
- 5.
- Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,
- 6.
- Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen.
