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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)
§ 7
Rechtsweg
Für den Anspruch auf Entschädigung nach § 5 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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