Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Wirtschaftlichkeit,
- 6.
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen,
- 7.
Informationstechnik und -verarbeitung,
- 8.
Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren,
- 9.
Bautechnisches Berechnen,
- 10.
Lage- und Höhenvermessungen,
- 11.
Baustoffe und Böden,
- 12.
Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen,
- 13.
Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken,
- 14.
Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen,
- 15.
Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen,
- 16.
Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes,
- 17.
Qualitätssichernde Maßnahmen.