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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Neununddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (39. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in Kraft.
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